Sportfest 2024

am 08.05.2024

Am Mittwoch, den 8. Mai findet unser diesjähriges Sportfest statt. Nähere Informationen folgen.

Vorlese-Wettbewerb

am 20.03.2024

Am Mittwoch, den 20. März findet zum ersten Mal ein Vorlesewettbewerb an unserer Schule statt.

Jede Klasse wird zwei gute Vorleser auswählen, die dann am Wettbewerb gegen andere Kinder
aus derselben Jahrgangstufe antreten werden.
Die Lesezeiten sind je nach Jahrgangsstufe unterschiedlich:
Wir sind gespannt auf die Vorführungen unserer Schülerinnen und Schüler.

Karneval 2024

am 09.02.2024

Am Freitag, den 09.02.2024, feiern wir gemeinsam Karneval. Alle dürfen verkleidet zur Schule kommen.

Damit alle Spaß haben, sollen die Kinder keine Spielzeugwaffen mit in die Schule zu bringen. Dazu zählen z.B. Pistolen, Gewehre, Schwerter, Messer o.ä.

Rosenmontag, 12.02.2024 und am Veilchendienstag, 13.02.2024 findet kein Unterricht und keine Betreuung statt!

Frohes Jahr 2024

am 01.01.2024

Wir wünschen allen ein frohes, friedliches und gesundes Jahr 2024 und natürlich ganz viel Glück!

Kom’ma-Theater (Klassen 3 und 4)

am 20.12.2023

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien besucht uns das Kom’ma-Theater.

Das Komma-Theater aus Duisburg-Rheinhausen führt das Stück Ox und Esel auf. Es handelt sich um eine Geschichte, in der ein Ochse und ein Esel ein schreiendes Bündel auf ihrem Heu finden. Die etwas andere Weihnachtsgeschichte von Norbert Ebel.

ZWEITZEUGEN e. V.

am 20. und 21.11.2023

Auch in diesem Jahr nehmen die beiden vierten Schuljahre an einem Workshop von ZWEITZEUGEN e.V. teil.  Dabei werden Geschichten von Holocaust-Überlebenden weitererzählt, um so Geschichte für Kinder begreifbar zu machen und sie zu zweiten ZeugInnen, eben zu „ZweitzeugInnen“ werden zu lassen.

Sie sollen so ermutigt werden, sich aktiv gegen Diskriminierung und für Demokratie sowie eine Erinnerungskultur einzusetzen.

Finanzielle Unterstützung erhalten wir dabei von der Duisburger Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, sowie der Duisburger Landtagsabgeordneten Frau Sarah Philipp, die uns am 21.11. auch besuchen wird.

Sankt Martin

am 10.11.2023

Auch in diesem Jahr werden wir wieder stolz unsere selbstgebastelten Laternen durch die Straßen führen. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr und los geht’s um 17.15 Uhr. Sankt Martin reitet vorweg und wir laufen singend hinterher… „Ich geh mit meiner Laterne…“

Neue Unterrichtszeiten

ab dem 16.10.2023

Zurück aus den hoffentlich schönen Herbstferien starten wir ab dieser Woche mit etwas geänderten Unterrichtszeiten:

Der offene Anfang wird durch eine Hofaufsicht ersetzt. Die Kinder dürfen ab 8 Uhr auf den Schulhof. Zum Gong um 8.15 Uhr gehen dann alle mit ihren Lehrkräften in die Klassen. Zwischen der ersten und zweiten Schulstunde entfällt die fünfminütige Pause.

Herbstferien

02. bis 13.10.23

Wir wünschen allen eine schöne Ferienzeit und freuen uns auf ein Wiedersehen am 16. Oktober!

Schulanmeldung

25. bis 29.09.23

Anmeldung zukünftiger Erstklässler ab sofort nach telefonischer Terminvereinbarung (0203 77 00 95).

NEU: Für Kinder, die im Ganztag angemeldet werden und deren Eltern aus beruflichen Gründen einen nachweislichen Bedarf haben, ist ab nächstem Schuljahr eine Ganztagsbetreuung ab 7.30 Uhr möglich.

TAG DER OFFENEN TÜR

15.09.2023,  10.15 bis 11.45 Uhr

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,

wir laden Sie herzlich zum Tag der offenen Tür am 15. September 2023 ein.

Wir beginnen den Tag um 10.15 Uhr in unserer Aula mit einigen Informationen durch unserer Schulleiterin Frau Salman.

Anschließend haben Sie zusammen mit Ihrem Kind Gelegenheit, durch die Klassen zu gehen und Einblick in unseren Schulalltag zu nehmen.

Wir freuen uns sehr, Sie begrüßen zu dürfen!

 

Sommerferien

Am 22.06. starten wir in die Sommerferien. Wir wünschen allen eine schöne Sommerzeit! Am 07.08.2023 sehen wir uns wieder!

Alle Erstklässler begrüßen wir dann am 08.08.2023.

Verabschiedung der 4. Klassen

Am 21. Juni haben wir Abschied gefeiert. Die Kinder der vierten Klassen gehen nun auf andere Schulen und wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg auf ihrem weiteren Lebensweg. Es war ein gelungenes Fest!

Trauer um Elisabeth Rüttgers

In tiefer Trauer sind wir über den plötzlichen Tod von Elisabeth Rüttgers. Wir werden sie als eine langjährige, sehr geschätzte Kollegin und liebevolle, engagierte Lehrerin in Erinnerung behalten und sehr vermissen!

Sportfest und Sponsorenlauf

17.05.2023

Heute fand – bei bestem Sportfest-Wetter – unser alljährliches Sportfest und anschließend der Sponsorenlauf statt. Wir hatten wie immer viel Spaß!

Trixitt 2023 – das Schulsport-Event

26.04.2023

Heute hatten wir einen ganz besonderen Tag. Das Schulsport-Team von Trixitt baute unseren Schulhof in einen kleinen Sportpark um. An mehreren Stationen konnten wir uns sportlich austoben. Es hat allen riesengroßen Spaß gemacht!

Karneval 2023

17.02.2023

Endlich konnten wir wieder Karneval feiern.

TAG DER OFFENEN TÜR

23.09.2022,  10.15 bis 11.45 Uhr

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,

wir laden Sie herzlich zum Tag der offenen Tür am 23. September 2022 ein.

Wir beginnen den Tag um 10.15 Uhr in unserer Aula mit einigen Informationen durch unserer Schulleiterin Frau Salman.

Anschließend haben Sie zusammen mit Ihrem Kind Gelegenheit, durch die Klassen zu gehen und Einblick in unseren Schulalltag zu nehmen.

Wir freuen uns sehr, Sie begrüßen zu dürfen!

 


AKTUELLES, 17.08.2021

Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, Sie und Ihr(e) Kinder(er) hatten entspannte Sommerferien und konnten ein wenig den Stress der letzten Monate hinter sich lassen. Leider ist die Pandemie immer noch nicht vorbei, so
dass ich Ihnen hier wieder einige wichtige Hinweise für den Schulstart am Mittwoch, den 18.8.2021 geben muss.

Unterricht in der Woche vom 18.08.2021 bis 20.08.2021 für alle 2-4 Klässler:
Mittwoch, 18.08.2021: Klassenunterricht von 8.10 Uhr – 11.45 Uhr
Donnerstag, 19.08.2021: Klassenunterricht von 8.10 Uhr – 12.00 Uhr
Freitag, 20.08.2021: Klassenunterricht von 8.10 Uhr – 11.45 Uhr
Die Betreuungskinder werden versorgt!!!

Ab dem 23.08.2021 gilt der Unterricht nach Stundenplan. Diesen erhalten Sie durch die Klassenlehrerinnen.

Weitere wichtige Informationen:

Testungen
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene
Personen ausgenommen.
In den weiterführenden Schulen kommen wie bisher die Antigen-Selbsttests, in den Grund- und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe die PCR-basierten Lolli-Tests zum Ein-
satz.
Am Mittwoch werden alle Kinder (Klasse 2-4) getestet. Sollten Kinder den Test verpassen, müssen sie entweder in der Schule einen Selbsttest durchführen oder sie bringen eine Be-
scheinigung über einen negativen Bürgertest mit.

Für die Schulneulinge der Klasse 1 gilt, dass diese anders als die übrigen Kinder der Grundschulen, die bereits am ersten Schultag mit dem Lolli-Test getestet werden, erst in der ersten vollstän-
digen Schulwoche in den Testrhythmus der Schule eingebunden werden. Dies geschieht im bewährten Verfahren, auch hier kann das Schaubild über die Testtage in Vollpräsenz bis zu den
Herbstferien im Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) heruntergeladen werden.
Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, die Erstklässlerinnen und Erstklässler unmittelbar vor dem ersten Schultag bei
einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen.

Pflicht zum Tragen einer Maske
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des
Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands
Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-,
Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite
des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, obliegt nicht den Schulen und Schulaufsichtsbehörden. Dies verhält sich anders, wenn
die Reiserückkehr aus dem Ausland im Rahmen einer Schulfahrt erfolgt; in diesen Fällen hat die Schule in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronavirus-Einreisever-
ordnung hinzuwirken.
Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht. Für die Beschäftigten verweise ich auf die Verpflichtung gemäß § 7 Absatz 3
Coronaschutzverordnung, bei Wiederaufnahme des Dienstes ein negatives Testergebnis vorzulegen (Ausnahme: Geimpfte und genesene Personen).

Aktuelle Hygieneempfehlungen
Die Ihnen bereits bekannten Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des
Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW stehen im Bil-
dungsportal NRW zur Verfügung. Sie werden derzeit aktualisiert und rechtzeitig vor dem Schulstart in angepasster Fassung eingestellt.

Schulmail vom 17.08.2021 : https://www.schulministerium.nrw/17082021-ergaenzende-informationen-zum-schuljahresbeginn-20212022-corona-zeiten

Mit freundlichen Grüßen
T. Salman

 

01.07.2021

Liebe Eltern,
ein weiteres ereignisreiches Schuljahr geht zu Ende. Wir wünschen lhnen nochmals eine schöne und erholsame Ferienzeit.
Zum Abschluss möchten wir uns bei Frau Andrejewski, unserer Schulpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen sowie bei allen Klassenpflegschaften für lhre engagierte Mitarbeit bedanken.
Ob wir die Einschulungsfeier wie in den vergangenen Jahren durchführen können, werden wir erst in der letzten Ferienwoche entscheiden. Über Neuigkeiten informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage.

Termine nach den Sommerferien:
– Mittwoch: 18.08.2021 erster Schultag nach den Sommerferien
– alle neuen 2-4 Klassen haben vom 18.08.2021 – 20.08.2021 Unterricht von 8:10 Uhr – 11:45 Uhr
– Donnerstag: 19.08.2021 Einschulung der Schulneulinge
– Fototermin am 25.8.2021 und 26.08.2021

Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Schuljahr!

Für Sie zusammengefasst habe ich die Rahmenbedingungen aus der Mail vom MSB vom 30.06.2021 für den Schulstart am 18. August 2021 zusammengefasst.
Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet:
Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.
Konkret bedeutet dies:
1.Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
2.Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutzgelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
3.Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
4.Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
5.Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Besonderheiten für den Sport-und Musikunterricht
Aufgrund ihrer mitunter vorherrschenden Spezifika mussten der Sport-und Musikunterricht im zu Ende gehenden Schuljahr mit speziellen Restriktionen umgehen. Nach den Tagen der Vorsicht unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen sollen diese Restriktionen im kommenden Schuljahr schrittweise entfallen und die Umsetzung der Lehrpläne in Gänze wieder möglich werden.So soll der Sportunterricht inklusive Schwimmunterricht bei stabil niedrigen Inzidenzen unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär und im vollen Umfang durchgeführt werden. Dies gilt auch für Kontaktsportarten, die – in den Tagen der Vorsicht zu-nächst nur im Freien –wieder ausgeübt werden können. Insgesamt gilt für den Sportunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres: Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht zunächst fort, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch die außerunterrichtlichen Schulsportangebote sind in vollem Umfang möglich. Sollte es die lokale Pandemiesituation aufgrund sich wieder erhöhender Inzidenzen zu einem späteren Zeitpunkt erfordern, sind die bewährten Konzepte für die Durchführung des Sportunterrichtes unter Beachtung regulierender Parameter wie beispielsweise Sport im Freien, Maskenpflicht, Ausschluss von Kontaktsport wiederzubeleben.Für besondere Aktivitäten des Musikunterrichts wie das Singen sowie das Musizieren mit Blasinstrumenten ist analog zu verfahren. Diese Teile des Musikunterrichts werden voraussichtlich im Freien wieder möglich sein. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Schulgebäude sind die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung in der Schule anzuwenden. Demnach wäre derzeit in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) Musik mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen möglich (§ 11 Absatz 4 Ziffer 1a der CoronaSchutzVO). Dies gilt gleichermaßen für Sin-gen und Musizieren mit Blasinstrumenten im Rahmen des regulären Musikunterrichts wie auch für außerunterrichtliche Gruppen (z.B. Chöre sowie Bläser in Orchestern bzw. Ensem-bles) –sowohl im Hinblick auf das Proben wie auch auf Aufführungen. In den ersten Schultagen nach den Sommerferien sollte sich der Musikunterricht aber auf andere Aspekte mit geringerem Infektionsrisiko konzentrieren.

Schulfahrten im Schuljahr 2021/2022

Im Schuljahr 2021/2022 können Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden. Die Schulkonferenzen werden hierzu, wie im Schulgesetz vorgesehen, zeitnah nach ihrer Konstituierung ein Fahrtenprogramm festlegen (§ 65 Absatz 2 Nr. 6)

Ganztag und Mensenbetrieb
Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz. Eine regelmäßige Teilnahme an den Angeboten ist vorgesehen. Über begründete Ausnahmen in Einzelfällen kann vor Ort entschieden werden. Falls in einer Übergangszeit begründete Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.
Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist möglich.
Alle Schulen können Schulmensen betreiben. Zulässig sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß  Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Inwieweit die bisher geltenden Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen (klassen- oder kursweises Einnehmen der Mahlzeiten, Vorgaben für die Besetzung der Tische, Sicherung der Rückverfolgbarkeit etc.) auch nach den Sommerferien praktiziert werden sollen, muss von der Infektionslage abhängig gemacht werden. Hierüber werden Sie rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres informiert.
Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet.

Hier die gesamte Mail vom MSB, 30.06.2021: https://www.schulministerium.nrw/30062021-rahmenbedingungen-fuer-den-start-das-neue-schuljahr-20212022

Herzliche Grüße

T.Salman -Rektorin-

16.04.2021

Liebe Eltern,

wir haben soeben die Information von unserem Amtsleiter erhalten, dass nächste Woche weiterhin Distanzunterricht stattfinden wird!

Distanzunterricht (nur Notbetreuung während der Aussetzung des Präsenzunterrichts): Die bereits für diese Woche angemeldeten Kinder brauchen sich nicht erneut anmelden. Das Angebot für die Notgruppen, die angemeldet sind findet im Zeitraum von 8:00- max. 16:00 Uhr für die Betreuungskinder des Ganztages statt. Die SPA-Kinder und die Kinder, die keinen  Betreuungsplatz haben können von 8.00 – 11.45 Uhr betreut werden. Bitte beachten Sie auch hier die Testpflicht.

!!!Wichtig!!!Falls Sie in der kommenden Woche Betreuungsbedarf haben und Ihr Kind diese Woche nicht betreut wurde, müssten Sie den Antrag (s.u.) ausgefüllt an mich bis Samstag 15.00 Uhr zurückschicken.

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman, Schulleiterin
GGS Eschenstraße

Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021

05.03.2021

Liebe Eltern,

soeben haben wir vom MSB die Ansage erhalten, dass der Wechselunterricht bis zu den Osterferien fortgesetzt wird.

„Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.“

 

 

Liebe Eltern der GGS Eschenstraße, 12.02.2021

Am Montag, 15.02.2021 und am Dienstag, 16.02.2021 ist schulfrei (keine Betreuung).
Von Mittwoch bis Freitag (17.02.2021 – 19.02.2021) erhalten die Kinder wie bisher einen Arbeitsplan.

Wir möchten Ihnen die ersten Informationen bezüglich des neuen Schulstarts ab dem 22.02.2021 geben.

Wir werden ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselmodell starten. Zur Zeit befinden wir uns in der Planungsphase mit Abstimmungsgesprächen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz laden wir am Mittwoch, 17.02.2021 um 19 Uhr zu einer Videokonferenz ein.
Die dort finalisierten Planungen werden wir dann am Donnerstag, den 18.02.2021 an Sie weitergeben.
Für unsere weitere Planung bitten wir Sie die Anmeldung zur Notbetreuung (siehe unten) bis spätestens Mittwoch, 17.02.2021 bei uns per Mail an ggs.eschenstr@stadt-duisburg.de einzureichen. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Anmeldung auszudrucken, müssen Sie am Mittwoch (17.02.2021) zwischen 8.00- 13.00 Uhr zur Schule (Sekretartiat) kommen, um diese Anmeldung auszufüllen!
Bitte machen Sie von diesem Angebot nur Gebrauch, wenn Sie eine häusliche Betreuung nicht gewährleisten können.

Hier die aktuelle Mail vom MSB: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11022021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-dem

Hier der Anmeldebogen: Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts

Herzliche Grüße

T.Salman -Rektorin-

 

Liebe Eltern!   28.01.2021

Der Präsenzunterricht wird bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Sollten Sie Ihr Kind nicht zu Hause betreuen können, schicken Sie mir bzw. der Klassenlehrerin bitte schnellstmöglich (bis Freitag, 29.01.2021, 16.00 Uhr) das Formular „Antrag Betreuung bis zum 12. Februar 2021 “  (siehe unten) zu, damit wir planen können.

Die Kinder, die zur Zeit in der Notbetreuung sind, bekommen von uns den Antrag. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag ihrem Kind am Montag, 01.02.2021 mit zur Schule.

Hier finden Sie die aktuelle Schulmail vom MSB (28.1.2021):

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/28012021-informationen-zum-schulbetrieb-vom-1-bis-zum

Bitte denken Sie daran, dass unsere Schüler/innen am Rosenmontag, 15.2.2021 und Veilchendienstag 16.02.2021 keine Schule haben. Es findet auch keine Betreuung statt!

Herzliche Grüße
T.Salman

Antrag Betreuung 01.02.2021-1

 

 

Liebe Eltern,09.01.2021

mit der heutigen Mail bekommen Sie weitere Informationen.
Am Montag werden die Materialpakete für die Klassen 1 und 2 und am Dienstag für die Klassen 3 und 4 zur Abholung bereitgestellt. Die Abholzeiten klärt die Klassenlehrerin mit Ihnen. Von den Klassenlehrerinnen erhalten Sie weitere Informationen zum Distanzlernen.

Distanzunterricht:
– Die Schüler erhalten Materialpakete.
– Die Klassenlehrerinnen sind vormittags immer per Mail (IServ) erreichbar.
– Videokonferenzen werden angeboten.
– Die Aufgaben werden täglich durch die Klassenlehrerinnen überprüft. Bitte machen Sie von jedem Arbeitsblatt ein und schicken es der Klassenlehrerin.
So verschicken Sie ein Foto:
– Klicken Sie auf „Hochladen“.
– Foto oder Video aufnehmen
– Foto aufnehmen
– Foto benutzen
– Warten, bis das Foto vollständig hochgeladen wurde („Hochladen abgeschlossen“). – Email senden

Wenn Sie Probleme mit IServ haben, dann bitte ich Sie am Montag in der Schule anzurufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Notbetreuung:
Uns liegen schon einige Anmeldungen vor. Alle Familien, die auf die Notbetreuung angewiesen sind und diesen Wunsch an die Klassenlehrerinnen mitgeteilt haben, müssen am Montag morgen in der Schule (Sekretariat) den Anmeldebogen ausfüllen. Ansonsten kann das Kind nicht betreut werden!!!
Folgende Regeln gelten für die Teilnahme an der Notbetreuung:
• Der Mindestabstand von 1,50 m in den Räumen muss eingehalten werden.
• Während der gesamten Zeit tragen die Kinder Alltagsmasken (natürlich nicht beim Essen).
• Die Kinder arbeiten an ihren Aufgaben an festen Pätzen und Gruppen.
• Gerne können die Kinder zusätzlich eigene Bücher mitbringen.
• Ein Mittagessen (ab Dienstag 12.1.2021) können wir nur Kindern anbieten, die einen Essensvertrag haben.

Herzliche Grüße

T.Salman -Rektorin-

Mail vom 07.01.2021

Liebe Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und vor allem ein gesundes neues Jahr.

Unten stehend finden Sie die aktuelle Schulmail vom MSB.

Sollten Sie Ihr Kind nicht zu Hause betreuen können, schicken Sie mir bzw. der Klassenlehrerin bitte schnellstmöglich (bis Freitag, 08.01.2021, 16.00 Uhr) das Formular „Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021 “ zu, damit wir planen können.
Weitere Informationen erhalten Sie morgen im Laufe des Vormittag, da wir weitere Abstimmungsgespräche bezüglich des Distanzunterrichts und der Notbetreuung führen müssen.

Ich habe die wichtigsten Informationender Mail für Sie fett markiert.

Herzliche Grüße
T.Salman

Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021

> >>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit
> für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches
> Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen
> konnten.
>
> Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach
> den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
> mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und
> Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in
> Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben
> und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation
> beginnen:
>
> Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung
> für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und
> insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu
> Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden
> können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen
> unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und
> Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen
> und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien
> mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten.
> Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und
> dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für
> alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der
> Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie
> der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht
> soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich
> ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere
> Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an
> den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die
> aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große
> Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in
> Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst
> schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in
> Nordrhein-Westfalen.
> Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die
> Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen
> weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die
> gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es
> in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den
> begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass
> insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht
> überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit
> äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die
> Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen
> zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den
> Präsenzunterricht an unseren Schulen.
>
> Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über
> mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in
> Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche
> Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige
> Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die
> dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals
> hinweisen.
>
> Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar
> 2021:
>
> Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
> Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort
> gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der
> Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland
> Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
> Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte
> dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende
> Regelungen:
>
> . Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
> ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem
> Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021,
> grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
> Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an
> den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage
> möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021
> stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage
> entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt
> den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung
> der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG
> (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird
> noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte
> Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
>
> . Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur
> Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle
> Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des
> Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf
> ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften
> der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult
> werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der
> Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
>
> . Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
> betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die
> damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in
> wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt
> werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage
> pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
> Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des
> Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule
> gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in
> geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler
> weitergeben.
>
> . Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
> allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021,
> ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
> Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause
> betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach
> Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
> Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich
> im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
> Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines
> Betreuungsvertrages statt.
>
> . Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
> Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen
> Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen
> Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in
> der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler
> nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am
> Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht
> kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber
> gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des
> Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern
> entschieden.
>
> . Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
> Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
> der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
> Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss
> diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
> sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember
> 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der
> Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen
> Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
>
> . Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum
> 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
> Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die
> Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen
> hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
> Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2
> sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den
> Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt
> erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch
> nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der
> Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
>
> Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr
> angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage
> erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen
> Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu,
> den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und
> zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.
>
> Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:
>
> Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung
> umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren
> pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung
> umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den
> Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für
> Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich
> darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:
>
> . Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:
>
> Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt
> die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte
> und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für
> die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken
> auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit
> zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits
> mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise
> in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die
> Bezirksregierung tätig.
>
> . Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:
>
> Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen
> können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag
> vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei
> gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum
> 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch
> genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in
> den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung
> soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der
> eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden
> gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen
> für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende
> Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den
> angefügten Anlagen.
>
> Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:
>
> Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst
> für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im
> Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von
> Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um
> Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen
> und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.
>
> Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs
> der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere
> Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie
> über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden
> Konsequenzen informieren.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Mathias Richter

 

Informationen vom 11.12.2020

Liebe Eltern,

ich möchte Sie über wichtige Neuerungen im Schulbetrieb vor und nach den Weihnachtsferieninformieren.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten  ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Sie können eine Befreiung Ihres Kindes vom Präsenzunterricht für die Woche vom  Montag, 14.12.2020 bis zum Freitag, 18.12.2020 beantragen (nur schriftlich mit  Unterschrift!). Im Anhang befindet sich ein Antragsformular, welches Sie ausdrucken und ausfüllen können, oder aber Sie schreiben einen eigenen Antrag, der ähnlich aufgebaut ist per Hand. Diesen Antrag geben Sie Ihrem Kind am Montag mit zur Schule. Wenn Ihr Kind bereits am Montag  nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen soll,  muss es trotzdem um 11.30 Uhr zur eigenen Klasse kommen, um die Arbeitsmaterialien für den Distanzunterricht abzuholen und kann dann den schriftlichen Antrag abgeben.
Die bearbeiteten Materialien müssen die Kinder am Freitag den 18.12.2020 um 11.30 Uhr in der eigenen Klasse wieder abgeben.
Abweichungen werden über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden mitgeteilt.                                                                    DAMIT DIE LEHRERINNEN EINEN ÜBERBLICK BEKOMMEN, BITTEN WIR SIE IM VORFELD EINE KURZE RÜCKMELDUNG AN DIE KLASSENLEHRERINNEN BIS SAMSTAG 18.00 UHR ZU GEBEN,WENN IHR KIND NICHT AM PRÄSENZUNTERRICHT TEILNEHMEN SOLL.

 

Im Anschluss der Weihnachtsferien (Donnerstag, 7.1.2021 und Freitag, 8. 1.2021) findet kein Unterrichtstatt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Also nur NOTBETREUUNG!!! Das Anmeldeformular hierfür werde ich Ihnen per Mail nächste Woche zuschicken.
Der Unterricht in der Schule beginnt demnach am 11.01.2021.

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht-1

Hier die Mail vom MSB im Detail:

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung
der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen,
die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen
weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den
jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus
und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens
für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.

Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen
Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten
können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben,
belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement
möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer,
nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für
Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in
beeindruckender Weise nachgekommen.

Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen
unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen
Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten
Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu
entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem
vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den
Unterricht ruhen zu lassen.

Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend
erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im
Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren
Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel
sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich
gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser
Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen
beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die
kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag,
14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich
an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben
dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen
wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und
Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht
möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht
sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als
Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere
Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der
obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der
Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es
von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert
wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt,
gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18.
Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche
sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des
Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die
Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem
Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und
organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten,
Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie
bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne
einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides
nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen
Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der
Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am
Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden
in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der
Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21.
und 22. Dezember 2020.

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige
Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage
geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden
Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen
Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich
an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der
Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die
Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr
2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020@msb.nrw.de

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig
angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des
Browsers einfügen.

Mit freundlichen Grüßen
T.Salman, Rektorin

Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten. 27.11.2020

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:

Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg

Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.

Dies gilt gleichermaßen für Klassenarbeiten und Klausuren der Abschlussjahrgänge von Bildungsgängen des Berufskollegs mit Blick auf die Zulassung zu den dezentralen Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.

Weiterbildungskollegs

An den Weiterbildungskollegs finden die im Dezember 2020 vorgesehenen Prüfungsverfahren einschließlich der Zeugnisausgabe unverändert statt. Ebenso können für Studierende des fünften Semesters für den 21. und 22. Dezember 2020 vorgesehene Klausuren stattfinden, falls sie sich nicht problemlos verschieben lassen.

Unterrichtung der Schulträger und der Ausbildungsbetriebe

Bitte unterrichten Sie die Schulträger, falls an Ihrer Schule am 21. und 22. Dezember 2020 ein Schulbetrieb stattfindet.

Die Ausbildungsbetriebe sind durch die Berufskollegs über die unterrichtsfreien Tage und zugleich darüber zu informieren, dass sie Möglichkeiten bieten werden, den ausgefallenen Unterricht zu kompensieren.

Notbetreuung

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Informationen zum weiteren Vorgehen

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.

Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Mail MSB 08.10.2020

Informationen vom MSB bezüglich privater Reisen in Covid-19-Risikogebiete.

2020_09_30-Erlass-an-BRen-Urlaubsreisen-Herbstferien-Reisewarnungen-02-10-2020

2020_09_30-Erlass-an-BRen-Urlaubsreisen-Herbstferien-Reisewarnungen-02-10-2020Private-Reisen-von-Schuelerinnen-und-Schuelern-in-Covid

 

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation mit den steigenden Fallzahlen haben wir uns im Kollegium darauf geeinigt, dass wir an der bisherigen Regelung festhalten.
Das heißt, wenn die Kinder im Unterricht in „Bewegung“ sind, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Für die Kinder ist diese Handhabung bereits selbstverständlich.

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/30092020-informationen-zum-schulbetrieb

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman

 

03.09.2020

Liebe Eltern,

vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Erkrankung Kind Schaubild

 

11.08.2020

Liebe Eltern der GGS Eschenstraße,

hier ist der Brief mit allen wichtigen Information zum Schulstart, den ich Ihnen bereits am Freitag  über I-Serv geschickt habe      1. Elternbrief Schulstart 2020-21

Alle wichtigen Informationen zur Einschulung finden Sie ebenfalls in diesem Brief.

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman

 

 05.08.2020

Liebe Eltern der 2-4 Klässler,

Ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Familien  trotz Corona schöne Ferien hatten.

Der Unterricht startet für Ihre Kinder am Mittwoch den 12.08.2020. Ihre Kinder kommen bitte mit Maske (Pflicht!) in der Zeit von 8.45 -9.00 Uhr zur Schule und gehen direkt in die eigene Klasse.  Der Unterricht findet von 9.00 – 11.45 Uhr statt. Das Betreuungspersonal wird sich ab Montag (10.08.2020) mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze!

Alle wichtigen und aktuellen Informationen für den Schulbetrieb finden Sie auf der Seite vom Ministerium:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/03082020-konzept-fuer-einen-angepassten

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf

Genießen Sie noch die letzten sonnigen  Ferientage bis zum Schulstart 🙂

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman (Schulleiterin)

 

 

Elternbrief 10.06.2020

Liebe Eltern,       05.06.2020

ab dem 15.6.2020 haben alle Kinder täglich Unterricht im Klassenverband! Nähere Informationen finden Sie hier: Schulmail MSB 05.06.2020

 

 

15.05.2020

Alle wichtigen Informationen für den Schulbetrieb finden Sie auf der Seite vom Ministerium:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Fragen und Antworten zur Notbetreuung und zu Ganztags-/Betreuungsangeboten

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

Antragsformular für die Notbetreuung:

Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts

 

Liebe Eltern der GGS Eschenstraße!   

Seit Donnerstag den 07.05.2020 ertönen endlich wieder Kinderstimmen in der GGS Eschenstraße. Natürlich nicht so wie sonst, aber immerhin…Nach vielen  langen Wochen durften wir den Betrieb für unsere Schülerinnen und Schüler starten. Alle haben sich sehr über das Wiedersehen nach dieser langen Zeit gefreut und sich zunächst von den vielfältigen Eindrücken der letzten Wochen erzählt und berichtet.

Die Kinder aller Jahrgänge  haben vorbildlich alle neuen Regeln umgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Mund-Nasenschutz aufgehabt. Auch, wenn das Einhalten des Abstandes von 1,50 Meter in manchen Situationen für die Kinder  wie Lehrkräfte echt schwierig ist. Danke, dass Sie Ihre Kinder so gut vorbereitet haben.

Der Hygieneplan unserer Schule wurde der neunen Schulsituation angepasst.  Hygieneplan für den Schulbetrieb

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman und das Kollegium der GGS Eschenstraße

 

Liebe Eltern,  07.05.2020

aus dem Unterrichtsplan können Sie entnehmen , wann Ihre Kinder Unterricht haben. Die genauen Unterrichtsstunden  an den Präsenztagen erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.

Unterrichtsplan bis zu den Sommerferien

Mit freundlichen Grüßen

T.Salman

 

 

AKTUELLE INFORMATIONEN- 19.04.2020

Liebe Eltern,

anbei die 15. Mail vom MSB:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.html

und hier finden Sie die erweiterte Liste über die Berufsgruppen, die einen Anspruch auf Notbetreuung ab dem 23. April 2020 haben. Voraussetzung ist Vorlage der schriftliche Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers.

https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/index.php.media/98275/Anlage-2-zur-CoronaBetrVO-vom-16.04.2020.pdf

 

17.04.2020

Liebe Eltern,

anbei ein Auszug aus der Schulmail 14 vom MSB:

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die Grundschulen  bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Falls ein Bedarf an Notbetreuung besteht, bitte ich Sie sich frühzeitig per Mail (ggs.eschenstr@stadt-duisburg.de) bei uns zu melden.

Die aktuellste Information vom MSB dazu  (Stand 16.04.2020) finden Sie hier : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html

 

03.04.2020

Liebe Eltern,
leider können wir Ihnen noch keine verbindliche Aussage darüber geben, ob und in welcher Form der Regelunterricht nach den Osterferien wieder aufgenommen wird. Uns selbst werden diese Informationen erst am 15.04.2020 mitgeteilt. Sobald wir hierzu neue Erkenntnisse haben, veröffentlichen wir diese hier.  Die aktuellste Information vom MSB dazu  (Stand 03.04.2020) finden Sie hier : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html
Ich wünsche Ihnen trotz Corona schöne Osterferien.

Mit freundlichen Grüßen

T. Salman

27.03.2020

Das Institut für Jugendhilfe bietet telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern zum Thema „Familienleben in Zeiten von Corona“ an.

https://duisburg.de/vv/oe/dezernat-iii/51/Jugendamt.php.media/97703/Telefonisches-Beratungsangebot-des-Instituts-fuer-Jugendhilfe.pdf

 

Liebe Eltern,

auf die Anweisung vom Ministerium (MSB) werden wir alle Schulwanderungen und schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten in diesem Schuljahr absagen.

Unser Sportfest am 20.05.2020, der Schnupperunterricht für die Schulneulinge am 06.05.2020, und unser Fest „Fit in die Ferien“ am 18.06.2020 müssen leider auch ausfallen.

23.03.2020

Angebot des WDR

Der WDR hat gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in der unterrichtsfreien Zeit weiter konkretisiert. Ab Montag, 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und aktive Bewegungspausen. Durch das Programm führen André Gatzke und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe.

22.03.2020

Liebe Eltern,

hier noch einige interessante digitale „Materialien“ für Ihre Kinder :http://www.wdrmaus.de

– ein Dokument von PIK-AS als Anregung:  mathe_lernen_zuhause

– und der Link zu „ALBAs tägliche Sportstunde“ https://www.youtube.com/watch?v=olNR0RNaXyU

20.03.2020

Liebe Eltern,

es gibt Neuigkeiten vom Schulministerium bzgl. der Notbetreuung. Bitte beachten sie die aktualisierte FAQ-Liste vom Schulministerium (Punkt: Schulmails zum Coronavirus, Schulmail vom 20.03.2020) :

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Bei Bedarf melden Sie sich bitte per Mail an: ggs.eschenstr@stadt-duisburg.de

 

Liebe Eltern,

hier ein ganz tolles Erklärvideo rund um

das Thema Corona für Kinder!

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2054416-Erklaer-Video-zum-Coronavirus-fuer-Kinder.html

17.03.2020:

Liebe Eltern,

ab Mittwoch, 18.03.2020 ist unsere Schule geschlossen, weil hier keine Notbetreuung erforderlich  ist. Voraussichtlicher Unterrichtsbeginn ist der Montag, 20.04.2020 nach Stundenplan.

Alle Schülerinnen und Schüler wurden mit Materialien bis zu den Osterferien durch die Klassenlehrkräfte versorgt. Diese wurden überwiegend durch Posteinwurf verteilt.

Mit freundlichen Grüßen

T. Salman

Liebe Eltern,           14.03.2020

bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter der Rubrik Aktuelle Information zum Coronavirus! https://www.duisburg.de/

Von der Internetseite der Stadt Duisburg: Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Stand 13.03., 18:35 Uhr

Schul-Schließungen ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung

Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag bis zum Beginn der Osterferien (6. April) alle Schulen geschlossen bleiben. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Sofern betroffene Eltern danach zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben, bietet die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung für den Zeitraum von Mittwoch, 18. März, bis Freitag, 3. April, an. Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie berufstätige Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten, in stationären Jugendeinrichtungen oder Betreuungsangeboten für Schulkinder).

Die Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgänge 1-6 in allen 63 städtischen Offenen Ganztagsgrundschulen angeboten (siehe beigefügte Liste). Eltern von Kindern mit nachgewiesenem Betreuungsbedarf der weiterführenden Schulen (Jahrgänge 5 und 6), von Förderschulen (Jahrgänge 1-6, bzw. Alter von 6-12 Jahre), sowie von Grundschulen, an denen keine Offene Ganztagsgrundschule angeboten wird, wenden sich bitte am Montag, 16. März, oder Dienstag, 17. März, direkt an die nächstgelegene Offene Ganztagsgrundschule.

Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird pro Standort nur eine Gruppe mit maximal 10 Kindern betreut. Betreuungszeitraum ist Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr.  Während der Betreuung wird keine Verpflegung angeboten. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihren Kindern entsprechend ausreichend Essen und Getränke mitzugeben.

Wir bitten alle betroffenen Eltern, das unten angehängte Formular durch ihre Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei ihrer bzw. bei der nächstgelegenen Grundschule abzugeben. Die Offenen Ganztagsgrundschulen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen.

Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die doppelt berufstätigen Elternpaare sowie Alleinerziehende der o.g. Berufgruppen, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

 

13.03.2020 14.45 Uhr

Ruhen des Unterrichts ab Montag den 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.[/vc_column_text][/vc_column]

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Liebe Eltern,                    28.04.2020

alle nötigen Informationen haben Sie in den letzten Tagen per Elternbrief erhalten und die neuen Materialien sind bereits verteilt worden. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte dringend Kontakt mit der Schule auf.

Falls Sie für Ihr Kind nun nach den neuen Bestimmungen Betreuungsbedarf in der Notbetreuung haben, bitten wir Sie uns vorher per Mail darüber zu informieren.

Hier das Antragsformular:  Formular Notbetreuung

Eventueller Schulstart der 4. Klassen am 04.05.2020: Sobald konkrete Vorgaben zur Wiederaufnahme des Unterrichts in Klasse 4 vorliegen, werden wir Sie über die Unterrichtsplanung informieren.

Bleiben Sie bitte gesund!

Herzliche Grüße

T.Salman (Schulleiterin)